1. Dubai wird eine Zertifizierungsgebühr auf internationale Importe erheben.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) führen neue Gebühren für importierte Waren ein, wie das Au?enministerium (MoFAIC) mitteilte. Ab Februar müssen alle internationalen Importrechnungen ab einem Wert von 10.000 AED vom MoFAIC beglaubigt werden. Das MoFAIC erhebt dafür eine Gebühr von 150 AED pro Rechnung. Folgende Warenkategorien sind von der Beglaubigungsgebühr ausgenommen: Rechnungen mit einem Wert unter 10.000 AED, Importe für den pers?nlichen Gebrauch, Importe aus den GCC-Staaten, Importe aus Freizonen, Importe von Polizei und Milit?r sowie Importe für wohlt?tige Zwecke.
2. Die Eurasische Wirtschaftsunion überarbeitet die zollfreie Einfuhrpolitik für Container.
Die russische Nachrichtenagentur Interfax berichtete kürzlich, dass die Eurasische Wirtschaftskommission in einem auf ihrer offiziellen Website ver?ffentlichten Resolutionsentwurf zur ?ffentlichen Diskussion mitteilte, dass sie einen Vorschlag Russlands erhalten habe. Dieser sieht vor, für bestimmte Containerkategorien im Rahmen des einheitlichen Zolltarifs der Eurasischen Wirtschaftsunion (siehe Europ?ische Liste der Waren für die Au?enwirtschaftst?tigkeit der Asiatischen Wirtschaftsunion, Zollcode 8609 00 900 9) einen Einfuhrzoll von 0 % des Zollpreises festzulegen. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 1. M?rz 2023 bis einschlie?lich 31. Dezember 2023. Die zuvor vom Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission angekündigte Null-Zoll-Regelung für Containerimporte l?uft am 28. Februar 2023 aus. Bei regul?ren Z?llen betr?gt der Einfuhrzoll für die genannten Waren 10 % des Zollpreises.
3. Russland hebt die obligatorische Devisenabwicklung für einige Exporteure auf
Laut Chinanews.com hat der russische Kreml am 6. ein Pr?sidialdekret erlassen. Demnach sind russische Exporteure und Warenlieferanten, die zwischenstaatliche Abkommen umsetzen, ab sofort nicht mehr verpflichtet, ihre Deviseneinnahmen zu verkaufen. Exporteure, die Waren direkt ins Ausland exportieren, k?nnen die erhaltenen Devisenzahlungen über autorisierte Banken direkt an die Warenlieferanten leisten und ben?tigen keine obligatorische Devisenabwicklung mehr. Darüber hinaus k?nnen die erhaltenen Gelder mit vorheriger Zustimmung des Warenlieferanten in andere als die vertraglich vereinbarten W?hrungen umgetauscht werden, wodurch der Devisenverkauf entf?llt.
Unternehmen mit Zertifizierung nach ISO 9001 (Internationales Qualit?tsmanagementsystem) und ISO 14001 (Internationales Umweltmanagementsystem). Inhaber zahlreicher nationaler Patente, elektrische Produkte mit obligatorischer CCC-Zertifizierung (Nationales Zertifizierungsprogramm für Elektrotechnik).